Behandlungskosten

Für gesetzlich versicherte Patienten übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung alle Kosten einer Psychotherapie, insofern eine krankheitswertige Störung vorliegt und die Therapie bei der Krankenkasse beantragt worden ist. Die Beantragung erfolgt mittels eines Vordrucks, welchen Sie von mir ausgehändigt bekommen.  Die Kosten für Erstgespräch und Diagnostik werden auch ohne Antrag in jedem Fall durch die Krankenkasse übernommen. Damit ich die Kosten mit ihrer Krankenkasse abrechnen kann, bringen Sie bitte bringen Sie einmal im Quartal Ihre Krankenversichertenkarte mit.

  

Privat versicherte Patienten sowie Patienten, die über die Beihilfe versichert sind, sollten sich vor Behandlungsbeginn bei ihrer privaten Krankenversicherung/ der Beihilfe über den Umfang der Kostenübernahme in ihrem Versicherungstarif informieren. In der Regel übernehmen auch private Krankenversicherungen die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung